Jeder Hersteller ist verpflichtet für seine Produkte die CE-Konformität nachzuweisen.

 

Diese gesetzliche Vorgabe ist für eine komplexe Anlage genauso unausweichlich wie für

eine einzelne Maschine.

  

Im Besonderen auch dann, wenn der Hersteller einen Absatz in Europa plant. In diesem

Fall ist es angezeigt, gleich zu Konstruktionsbeginn die Anlagenkomponenten auf

CE-Konformität auszurichten.

 

Nicht zuletzt eine rechtzeitige Risikoanalyse wirkt stark kostendämpfend. Das spätere

Anpassen eines Entwurfes an die Anforderungen der CE-Konformität gestaltet sich sehr zeitaufwendig und kostspielig.

 

Viele Unternehmen, die ihren Maschinenpark in eigener Regie umbauen sind häufig

fälschlich der Annahme, als Auftraggeber vom Auftragnehmer eine CE-Zertifizierung für

die bestellten Maschinen zu erhalten. Diese erhält man aber nur, wenn die Auftragsdefinition

sauber durchdacht ist. 

 

Andernfalls wird der Auftraggeber zum Hersteller. Nur eine zeitig und vollständig angefertigte

Dokumentationsspezifikation kann die dann resultierenden Probleme ausschließen.

 

 

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